Pflegeleistungsergänzungsgesetz ( § 45 SGB XI )

Unser Ambulanter Pflegedienst bietet seit dem 01.08.2002 so genannte "niederschwellige Betreuungsangebote" an.

Diese Angebote sind speziell für demenzerkrankte Menschen und deren Angehörige mit dem Ziel, den psychisch kranken, demenziell veränderten Menschen und ihren Angehörigen Unterstützung anzubieten.

Gerade an Demenz erkrankte Menschen erfordern ein Höchstmaß an Pflege und Betreuung. Für die pflegenden Angehörigen bedeutet das eine erheblich Belastung, die nicht selten eine 24 Stunden Betreuung erfordert.

Mit dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz möchte der Gesetzgeber die pflegenden Angehörigen in soweit entlasten, dass bei Vorliegen der Vorraussetzungen bis zu 200,- Euro monatlich für die zusätzliche Betreuung durch anerkannte Einrichtungen, in Anspruch genommen werden können.

Der "Ambulante Pflegedienst Dr. Muschinsky" bietet Ihnen neben der sach- und fachgerechten Gründen und Behandlungspflege zusätzlich diese Betreuung nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz an.

Wir möchten dem Demenzerkrankten neue Möglichkeiten der Beschäftigung bieten und die pflegenden Angehörigen soweit entlasten, dass sie persönliche Termine in Ruhe und ohne schlechtes Gewissen wahrnehmen können.

Die Betreuung findet stundenweise in der häuslichen Umgebung des Erkrankten statt und wird von Mitarbeitern, die über spezielle Fortbildungen verfügen, durchgeführt. Lassen Sie sich von uns beraten. Wir helfen Ihnen bei der Frage, ob Ihr Angehöriger die Vorraussetzungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz erfüllt und bei weiteren Fragen.

Unsere Bürozeiten sind von Montag bis Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr und nach Vereinbarung.
Telefonisch erreichen Sie uns rund um die Uhr unter der Telefonnummer 05 524 / 8 58 - 421.